Der Ziellinienrichter in Crimmitschau

Regel 17 DWO/241 int. Wettlaufordnung
Protikolliert die Reihenfolge des Zieleinlaufes,er entscheidet, welcher Läufer der den Lauf gewonnen hat
Gemessen wir die erste Schlittschuhkufenspitze. Seine Entscheidung ist nichtanfechtbar.
Beträgt der Abstand zwischen den Läufern weniger als 5m,
teilt der Ziellinienrichter dem Bahnschreiber den Abstand der Läufer beim Zieleinlauf mit.
Beträgt der Abstand weniger als 1m, ist in Abstimmung mit dem
Zeitnehmerobmann, dieselbe Handzeit zu protokollieren.

Der Ziellienenrichter gibt dem Starter das Signal zur Freigabe,

er steht mit WalkiTalki in Verbindung mit dem SR

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