Regel 18 DWO/239 IWO
Der Bahnrichter ist nur mit Schlittschuhen auf den Eis.
Er hat auf eine exakte Einhaltung der vorgeschriebenen Laufbahn zu achten.
Verstöße sind nach jedem Paar zu notieren und so schnell wie möglich
dem Bahnschreiber mitzuteilen.
Bei Strecken unterstützt ein Bahnrichter den Starter mit der roten Fahne
an der hinteren Startlinie.
Er beobachtet die Halterungen der Matten und die Bahnbegrenzung.
Beim EGL B/B1 ist der Bahnrichter für Einhaltung zu laufenden Elemente
Verantwortlich (siehe Ausschreibung mit Skizze).
Der Bahnrichter ist für das Aufmalen der der Start/Ziellinien sowie
der Linie am 7. Kegel verantwortlich.
Er ist für das richtige Legen der Bahnmarkierung
sowie das Aufstellen der Kegel mit Farbkennzeichnung beim EGL verantwortlich.