Regel 17 DWO /
Er entscheidet, welcher Läufer der den Lauf gewonnen hat oder ob die Läufer gleichzeitig ins Ziel gekommen sind.
gemessen wird die erste Schlittschuhkufenspitze.
Seine Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Beträgt der Abstand zwischen den Läufern weniger als 5 m,
teilt der Ziellinienrichter dem Zeitnehmerobmann den Abstand der Läufer beim Zieleinlauf mit.
Beträgt der Abstand weniger als 1m, ist in Abstimmung mit dem Zeitnehmerobmann, die gleiche Handzeit zu protokollieren.
Ziellienenrichter und Bahnschreiber 1 Person bei kleinen WK